Die "Fristenregelung"

Gesetzestext der "Fristenregelung" im Original.

Die "Fristenregelung" ist leider am 2. Juni 2002 durch das Volk angenommen worden und bewirkt folgendes:

1. Sie erklärt Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen generell und von vornherein als straflos.
   
2. Sie erleichtert Abtreibungen bis zur Geburt. Auch nach der 12. Woche soll kein Gutachten mehr nötig sein. Es genügt, dass eine abtreibungswillige Frau, die allzu oft von ihrem persönlichen Umfeld dazu gedrängt wird, einen Abtreibungsarzt findet, der überzeugt ist, dass sie sich in einer "Gefahr, einer schweren seelischen Notlage" befindet. Dieser Abtreibungsarzt ist befangen, weil er an der Abtreibung verdienen kann. Zudem ist die "schwere seelische Notlage" ein unbestimmter Rechtsbegriff, ein "Gummibegriff". Die Abtreibung kann auf jeden Fall durchgeführt werden. Einen Rechtsschutz für das Kind gibt es nicht mehr. Eine Kontrollinstanz, die überprüft, was zwischen dem Abtreibungsarzt und der Frau vereinbart wird, existiert nicht. Mit der Fristenlösung kommt es zu zahlreichen brutalen Spätabtreibungen. Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat hingegen wäre das Kind bereits lebensfähig.
   
3.

Sie verlangt von der Frau schriftlich geltend zu machen, dass sie sich in einer "Notlage" befinde. Doch diese Notlage muss nicht erklärt werden, sie wird auch nicht überprüft, und schliesslich erhält die Frau nicht die nötige Hilfe, um die angegebene Notlage abzuwenden. Deshalb ist das Geltendmachen der "Notlage" eine reine Alibiübung.

Selbst die prominente Kämpferin für die freie Abtreibung, Frau Anne-Marie Rey, Co- Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung für die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS), schrieb am 10.08.01 in der Zeitung "Vorwärts": "Es stimmt, die Frist von zwölf Wochen ist kurz. Aber anschliessend gilt eine sehr offen formulierte sozialmedizinische Indikation, die nicht durch einen zweiten Arzt bestätigt werden muss. Ja, die Frau muss sich auf eine Notlage berufen. Aber nirgends im Gesetz heisst es, sie müsse diese schriftlich darlegen."

   
4. Sie erlaubt, dass Mädchen unter 16 gegen den Willen und ohne Wissen der Eltern zur Abtreibung gehen können.
   
5. Sie sieht vor, dass alle Bürger über die Krankenkassenprämien Abtreibungen mitfinanzieren müssen, ob sie für oder gegen Abtreibungen sind.
   
6. Sie lässt zu, dass die Frau zur Richterin in eigener Sache wird, zur Herrin über Leben und Tod ihres eigenen Kindes.
   
7.

Sie legalisiert Gewalt an einem wehrlosen Kind und steht in krassem Widerspruch zur neuen Bundesverfassung, welche folgende Bestimmungen enthält:

Präambel: "Im Namen Gottes des Allmächtigen! ... in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung ... und gewiss, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen ...".

Artikel 7: "Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen"

Artikel 10: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten."

   
8. Sie zwingt Ärztinnen und Ärzten eine gespaltene Berufsethik auf. Sie müssen töten statt Leben zu retten.